BVK-Neuerungen zugunsten des Personals
von Dominik Schmid
In einer jährlichen Aussprache mit BVK-Vertretern verlangten die VPV Verbesserungen zugunsten des Personals.
Dies mit Erfolg. Per 1.1.2019 hat die BVK verschiedene Anpassungen vorgenommen: Die Eintrittsschwelle wurde stark gesenkt, und auch kleinere Lohnanteile bei anderen Arbeitgebern können mitversichert werden eine Teilpensionierung kann neu in 3 statt wie bisher in 2 Schritten erfolgen (als Kapital- oder Rentenleistung mit Überbrückungsrente), und auch das Todesfallkapital wird zu 100 % entrichtet. Das sind nur einige der Neuerungen zugunsten des Personals. Die VPV informierten im Rahmen des «Smart Monday» am Montag, 17. Juni 2019 darüber. Die Power-Point-Unterlagen zu den Referaten können bei den VPV bestellt werden. Was jetzt fehlt, ist, dass der Kanton Zürich die Neuerungen der BVK als Arbeitgeber auch übernimmt. Wir setzen uns dafür beim Personalamt und der Regierung aktiv ein und wollen eine rasche Umsetzung.
Mitglied beim VSTA werden Die VPV müssen in ihren Verhandlungspositionen stark sein. Das ist mit einer höheren Mitgliederzahl der Fall. Werden Sie deshalb Mitglied beim Verband der Staatsangestellten (VStA), wo sie auch Rechtsschutz erhalten für einen bescheidenen Beitrag. www.vsta.ch/anmeldung
Wir bleiben für Sie am Ball! Ihre VPV