Personalrechte abbauen – so nicht!
von Dominik Schmid
Eine Parlamentarische Initiative (PI) verlangt unter dem Titel «Modernisierung des Personalgesetzes» einen Abbau des Kündigungsschutzes für das kantonale Personal. Die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV) wehren sich gegen einen einseitigen Abbau von Personalrechten.
Die Parlamentarische Initiative der Grünliberalen (GLP) würde eine deutliche und einseitige Verschlechterung des Kündigungsschutzes für die kantonalen Angestellten bedeuten. Fristen für Mahnungen werden gekürzt und die Abfindungshöhe soll um ein halbes Jahr gekürzt werden.
Dieser einseitige Abbau ist für die Vereinigten Personalverbände (VPV) nicht akzeptabel. Wenn schon, dann müsste über eine Anpassung im Rahmen der Überprüfung der kantonalen Anstellungsbedingungen offen diskutiert und eine sozialverträgliche gemeinsame Lösung zwischen den Sozialpartnern und dem Kanton Zürich angestrebt werden.
Für Auskünfte:
Peter Reinhard, Präsident VPV, Kloten, N: 079 402 38 82, reinhard@vpv-zh.ch
Sabina Erni, KVZ, Zürich, G: 044 211 33 22, , sabina.erni@kfmv-zuerich.ch
Astrid Kugler, Geschäftsführerin VPV, Zürich N: 078 608 73 73, astridkugler@bluewin.ch
Jolanda Pongelli, ZLV, Zürich, N: 079 630 60 44, G: 044 317 20 53, jolanda.pongelli@zlv.ch