Personalverbände wehren sich gemeinsam gegen neue Personalreglemente

von Dominik Schmid

Nach dem Willen der Gesundheitsdirektion und den Direktionen der vier kantonalen Spitäler/ Kliniken USZ, KSW, PUK und ipw sollen diese Häuser neue Personalreglemente erhalten. Diese wurden ohne das Personal und seine Verbände ausgearbeitet und widersprechen der geltenden Gesetzgebung. SBK ZH/GL/SH, VPV und VPOD haben deshalb heute gemeinsam Beschwerde dagegen beim Verwaltungs­gericht Zürich eingereicht.

Ende November 2021 wurden die im Gesundheitswesen anerkannten Sozialpartner mit vier separaten Schreiben von den kantonalen Kliniken eingeladen, im Rahmen einer Vernehmlassung Stellung zu nehmen zu geplanten Änderungen der Personalreglemente. Es geht dabei um diese Betriebe:

  • Universitätsspital Zürich USZ
  • Kantonsspital Winterthur KSW
  • Psychiatrische Universitätsklinik PUK
  • integrierte Psychiatrie Winterthur / ZH Unterland ipw

In ihren Vernehmlassungsantworten haben die Personalverbände klar gegen das Vorgehen und die geplanten Änderungen Stellung genommen. Es wurde die Absicht kritisiert, die Angestellten dieser Betriebe teilweise ohne triftige betriebliche Gründe aus dem Personalgesetz des Kantons herauszu­nehmen und den Spitaldirektionen die Möglichkeit zu geben, ohne Verhandlungen mit den Sozial­partnern selbständig die Anstellungs- und Arbeitsbedingungen in den vier Häusern ändern zu können.

Angefochten wurden Änderungen wie beispielsweise die Abschaffung der «minimal Standards» in Bezug auf Lohnentwicklung und Teuerungsausgleich sowie die geplante Einführung erleichterter Kündigungs­möglichkeiten für alle Angestellten mit Patientenkontakt. Ebenso wurde die Befristung für Oberarzt­stellen angefochten, da diese einer sachlichen Begründung entbehrt und in der Spitallandschaft schon länger nicht mehr Usanz und auch nicht mehr zeitgemäss ist.

Die Abstimmung über die SBK-Pflegeinitiative am 28. November 2021 und die mehr als deutliche Mehrheit für ein JA sowohl auf nationaler wie kantonaler Ebene haben gezeigt, dass die Bevölkerung für bessere Anstellungsbedingungen im Gesundheitswesen einsteht. Der Gegenvorschlag, der auch von den Spital- und Klinikdirektoren und ihrem Dachverband unterstützt wurde, ist sehr deutlich abgelehnt worden. Auch deshalb kann es nicht angehen, dass die Gesundheitsdirektion einseitig mit diesen Spitaldirektoren und hinter dem Rücken der Personalverbände über neue Arbeitsbedingungen verhandelt und den Spitaldirektionen freie Hand gegeben will.

Der SBK ZH/GL/SH (Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner ZH/GL/SH), die Dachorganisation VPV (Vereinigte Personalverbände des Kantons Zürich) sowie die Gewerkschaft VPOD (Verband des Personals öffentlicher Dienste ) fordern die kantonalen Gesundheitsbetriebe USZ, KSW, PUK und ipw auf, auf die geplanten Änderungen der Personalreglemente zu verzichten und statt­dessen unter Einbezug der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich mit ihren anerkannten Sozial­partnern Kontakt aufzunehmen, um auf Grundlage des Personalgesetzes einvernehmlich gute Lösungen zu finden und diese auch gemeinsam vertraglich abzusichern.

 

Für Rückfragen:

  • SBK ZH/GL/SH: Monika Anderegg, Präsidentin SBK ZH/GL/SH, 079 123 64 05
  • VPOD: Michèle Dünki-Bättig, Präsidentin VPOD Sektion ZH Kanton, 079 831 60 67
  • VPV: Rahel Bächtold, Rechtsberatung der VPV: 079 419 44 38

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