Vernehmlassung: Mitberichtsverfahren VO Videoüberwachung
von Alice Stadelmann
Vernehmlassung: Mitberichtsverfahren VO Videoüberwachung
Ein Ausschuss der Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich hat die Unterlagen studiert und die Delegiertenversammlung der VPV hat diese verabschiedet.
Grundsätzliches
Die VPV verzichten auf eine detaillierte Stellungnahme.
Beurteilung
Die VPV teilen die Beurteilung der Ausgangslage für den Schutz der kantonalen Verwaltung und ihrer Liegenschaften vor Sachbeschädigungen sowie die Wirkung der Videoüberwachung. Den Geltungsbereich und Zweck der Massnahmen teilen die VPV.
Die Schaffung der rechtlichen Grundlagen mittels der Verordnung ist notwendig. Wir attestieren, dass die Vernehmlassung die Verhältnismässigkeit einer Videoüberwachung sowie die Sicherheit der Aufnahmen und den Schutz der Persönlichkeitsrechte Betroffener miteinbezieht.
Weitergabe an Dritte
Für die VPV darf die Weitergabe an Dritte nur im klar und eng begrenzen Rahmen erfolgen. Wir erwarten hier eine klare und konkrete Regelung.
Schluss
Die VPV haben keine Einwendungen zur Verordnung über die Videoüberwachung.