Vernehmlassung Änderung Vollzugsverordnung zum Personalgesetz

von Dominik Schmid

Sehr geehrter Herr Regierungsrat Stocker, lieber Ernst

Die VPV haben sich bereits mit Stellungnahme vom 17. Februar 2020 zur Vernehmlassung geäussert. Die neuen Unterlagen zur Vernehmlassung haben unsere Anliegen nicht in allen Teilen aufgenommen, weshalb wir uns erlauben, zu diesen nochmals unsere Haltung kund zu tun.

Allgemeines
Die Möglichkeiten des Zugangs der Sozialpartner zum Personal begrüssen wir. Allerdings fehlen nach wie vor nähere Angaben zu den digitalen Möglichkeiten des Zugangs wie z.B. via Mails des Arbeitgebers. Die sind wichtig, wenn es z.B. um Wahlen für den Stiftungsrat BVK oder allgemeine Informationen über die Sozialpartner geht.

  • 51a 1

Die erweiterte Fassung mit Einbezug von Mittel- und Berufsschulen begrüssen wir.

  • 51a 2

Auch diesen Abschnitt mit der Konkretisierung der Betriebsgebäude begrüssen wir.

  • 51a 3

Der Hinweis auf eine digitale Verbreitung, beispielsweise über das Intranet, begrüssen wir. Allerdings wäre es sinnvoll, wenn die Sozialpartner einmal jährlich auch ihr Informationsmaterial (sprich Werbung) in einem Rundmail mit verschicken könnten.

Der gedruckte Aushang an den sogenannten «Anschlagbrettern» kostete bisher 150 Franken. Wir gehen davon aus, dass dies in Zukunft kostenlos erfolgt, weil dies kein erheblicher Aufwand bedeutet. Dasselbe beantragen wir auch bei der digitalen Werbung gemäss vorgenanntem Vorschlag.

Änderung der VVO

Allgemeines

Keine weiteren Bemerkungen.

  • 147d 1

Sprachlicher Hinweis in der 9 Zeile: … anerkannt, die VPV und der VPOD. (die anstelle von der VPV)

  • 147e 3

Wir gehen aus, dass auch ohne entsprechende Erwähnung der Besuch von Angestellten an einem Informationsanlass der Sozialpartner während der Bürozeiten und unter Berücksichtigung der betrieblichen Abläufe ungehindert und mit Lohnfortzahlung erfolgen kann.

Wir danken für die Berücksichtigung unserer Anmerkungen in der Umsetzung.

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