Vernehmlassung Vollzugsverordnung

von Dominik Schmid

Änderung der PVO

Allgemeines

Im Grundsatz begrüssen wir die neu zu schaffenden Möglichkeiten zum Zugang der Sozialpartner zum Personal. Allerdings fehlen uns nähere Angaben, wie der Zugang in digitaler Form ausgestaltet wird.

Dort wo wir keine Anmerkungen zu einzelnen Bestimmungen machen, haben wir keine Einwendungen oder Bemerkungen vorzutragen. Das gilt auch für die Änderung der VVO.

  • 51a 2

Wir gehen davon aus, dass die Hinweise des Personals auf die ständigen Verhandlungspartner und deren Angebote auch die Hinweise auf deren Infoanlässe in der Verwaltung oder den Betriebsgebäuden beinhalten.

Wenn Informationen der Sozialpartner über das Intranet oder per E-Mail verbreitet werden, gehen wir davon aus, dass dies kostenlos erfolgt.

  • 51a 3

Die Verteilung von Informationsmaterial der Personalverbände und Personalausschüsse werden weiterhin über den Kanton erfolgen, was wir begrüssen. Das umfasst Ankündigungen, Hinweise, Werbung und Anlässe. Bei den VPV umfasst dies neben dem Dachverband natürlich auch die Fachverbände mit deren Unterverbänden. Wir sind der Meinung, dass dies kostenfrei erfolget. Bisher bezahlen wir pro Verteilung eines Anschlags an die Anschlagbretter CHF 150, was wir als stossend empfinden.

Änderung der VVO

Allgemeines

Die Begrenzung und Anzahl der fixen Zutritte können wir bejahen. Einleitend wurde unter 2. Zutritt der ständigen Verhandlungspartner zu Verwaltungs- und Betriebsgebäuden des Kantons Zürich im 3. Abschnitt darauf hingewiesen, dass zusätzlich auch flexibel beantragte Zutritte möglich sind, was die notwendige Aktualität sicherstellt.

  • 147e 3

Die Zutritte für alle Termine finden während der Bürozeiten statt. Wir sind der Meinung, dass das Personal solche Anlässe entsprechend besuchen und die Zeit als Arbeitszeit verbucht wird.

Gerne hoffen wir abschliessend, dass unsere Anregungen und Hinweise in die Weiterarbeit einfliessen werden.

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