Stellungnahme Jahreswechsel 2023/2024

von Alice Stadelmann

Vernehmlassung: Stellungnahme Arbeitszeit Jahreswechsel 2024/2025

Gemäss Ihren Vorgaben haben die Arbeitnehmenden bei einer 100 %-Anstellung 25:12 Stunden an die Schliessung der Verwaltung vom 23. Dezember 2023 bis 2. Januar 2024 beizutragen.

Mit der Anpassung der Ferienregelung an das Bundesrecht wird weiter begründet, dass die bisher gewährten 2 Ferientage in diese Regelung bereits eingeschlossen sind und entsprechend nicht gewährt werden. Faktisch heisst das aber auch, dass anstelle der 5. Ferienwoche eigentlich nur 3 zusätzliche Ferientage gewährt werden, weil diese 2 Ferientage nicht frei einsetzbar sind. Diese wurden in früheren Jahren als «Gewohnheitsrecht» immer gewährt. Das heisst also, dass die Mitarbeitenden neben der faktisch gekürzten zusätzlichen Ferienwoche für die «Zwangsschliessung» über Weihnachten/Neujahr nun auch noch diese Ferien ungefragt einsetzen müssen. Dies empfinden die VPV als störend.

Die VPV anerkennen und schätzen die Leistungen in der Vergangenheit seitens der Regierung zugunsten der Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung. Es sind jene Mitarbeitenden, auf welche sich die Verwaltung und die Bevölkerung auch gerade in den vergangenen Jahren stets verlassen konnten. Sie haben gezeigt, dass sie bereit sind, einen Mehreinsatz zu leisten, wenn dies zum Wohl der Bevölkerung nötig ist. Diesen Mitarbeitenden gewährte der Regierungsrat für 2023 einen Teuerungsausgleich von 3,5% und hat diesen auch entgegen einer Mehrheit des Kantonsrats durchgesetzt. Auf das Betreiben des Kantonsrats wurden jedoch die Beträge für individuelle Lohnerhöhungen und Einmalzulagen von 0,8 % auf tiefe 0,2 % gestrichen. Zudem wurde ein ausserordentlich guter Abschluss der Staatsrechnung erzielt. Unter diesen Umständen und im Sinne einer weiteren Wertschätzung des Personals betrachten die VPV die Gewährung von mindestens zwei dieser drei Tage als bezahlte arbeitsfreie Tage als vertretbar und angemessen.

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