Stellungnahme Jahreswechsel 2022/2023

von Alice Stadelmann

Stellungnahme Jahreswechsel 2022/2023

Gemäss Ihren Vorgaben haben die Arbeitnehmenden bei einer 100 %-Anstellung 42 Stunden (1 Arbeitswoche) an die Schliessung der Verwaltung vom 23. Dezember 2022 bis 2. Januar 2023 beizutragen.


Mit der Anpassung der Ferienregelung an das Bundesrecht wird weiter begründet, dass die bisher gewährten 2 Ferientage in diese Regelung bereits eingeschlossen sind und entsprechend nicht gewährt werden. Faktisch heisst das aber auch, dass anstelle der 5. Ferienwoche eigentlich nur 3 zusätzliche Ferientage gewährt werden, weil diese 2 Ferientage entfallen. Diese wurden eigentlich in früheren Jahren als «Gewohnheitsrecht» immer gewährt. Das heisst also, dass die Mitarbeitenden neben der faktisch gekürzten zusätzlichen Ferienwoche für die «Zwangsschliessung» über Weihnachten/Neujahr nun auch noch diese Ferien ungefragt einsetzen müssen. Das empfinden die VPV als störend.


Im Sinne einer Wertschätzung des Personals – welches insbesondere auch in der Corona-Pandemie besonders gefordert war – beantragen wir, 2 Ferientage als Kompensation zu erlassen und weiterhin zu gewährleisten.

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