Stellungnahme Jahreswechsel 2024/2025

19. April 2024

Gemäss Ihren Vorgaben haben die Arbeitnehmenden bei einer 100 %-Anstellung 35:24 Stunden an die Schliessung der Verwaltung vom 24. Dezember 2024 bis und mit 3. Januar 2025 beizutragen.

Die Mitarbeitenden müssen die gesamten 5 Arbeitstage mit ihrem Gleitzeitsaldo oder den Bezug von Ferien ausgleichen. Es werden keine zusätzlichen Ferientage gewährt. Somit muss die zusätzliche Ferienwoche, welche gesprochen wurde, faktisch zwingend bezogen werden und sie ist nicht frei einsetzbar.

Die VPV anerkennen und schätzen die Leistungen in der Vergangenheit seitens der Regierung zugunsten der Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung. Der Kanton Zürich möchte als Arbeitgeber attraktive Arbeitsbedingungen schaffen und den Mitarbeitenden seine Wertschätzung zeigen. Deshalb und da der Teuerungsausgleich von 1,6%, die Einmalzulagen von 0,2% und die Lohnerhöhungen von 0,6% dieses Jahr nicht sehr üppig ausfallen, betrachten die VPV die Gewährung von mindestens zwei dieser fünf Tage als bezahlte arbeitsfreie Tage mehrheitlich als vertretbar und angemessen.

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