Die VPV sind der Meinung, dass die durch die Schliessung der Verwaltung anfallenden Stunden vollumfänglich oder zumindest teilweise als zusätzliche Ferienzeit gewährt werden.
Die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich VPV empfinden die Gewährung von mindestens zwei der fünf auszugleichenden Arbeitstage als bezahlte arbeitsfreie Tage mehrheitlich als vertretbar und angemessen.
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