Stellungnahme Jahreswechsel 2026/2027

12. Januar 2026

Antrag:

Beim Jahreswechsel 2026/2027 fallen viereinhalb Arbeitstage in den Zeitraum vom 24. Dezember 2026 bis und mit 2. Januar 2027.
Diese Schliessung wird – bei einem Beschäftigungsumfang von 100% – zu einem Ausfall von insgesamt 35:24 Stunden führen. Der Ausfall von 35:24 Stunden ist auszugleichen. Der Ausgleich dieser Stunden erfolgt grundsätzlich durch den Bezug von Ferien oder eine dem Beschäftigungsgrad entsprechende Kürzung des Arbeitszeitsaldos vom 24. bis 31. Dezember 2026 (Kompensation).

Stellungnahme VPV:

Gemäss dieser Vorgaben haben die Arbeitnehmenden bei einer 100 %-Anstellung 35:24 Stunden an die Schliessung der Verwaltung vom 24. Dezember 2026 bis und mit 1. Januar 2027 beizutragen.

Die Mitarbeitenden müssen folglich die gesamten Arbeitstage mit ihrem Gleitzeitsaldo oder dem Bezug von Ferien ausgleichen. Es werden keine zusätzlichen Ferien- oder Freitage gewährt.

Die VPV anerkennen und schätzen die Leistungen in der Vergangenheit seitens der Regierung zugunsten der Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung. Der Kanton Zürich möchte als Arbeitgeber attraktive Arbeitsbedingungen schaffen und den Mitarbeitenden seine Wertschätzung zeigen. Bezüglich Arbeitszeit können wir dieses Bestreben allerdings noch nicht erkennen. Da auch der Teuerungsausgleich, die Einmalzulagen und die individuellen Lohnanpassungen seit Jahren unverändert sind, sollte sich die Regierung gegenüber dem Personal zum Jahresende hin grosszügig zeigen.

Die VPV sind der Meinung, dass die durch die Schliessung der Verwaltung anfallenden Stunden vollumfänglich oder zumindest teilweise als zusätzliche Ferienzeit gewährt werden.

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